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   VG Berlin, 23.02.2016 - 21 K 366.15   

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VG Berlin, 23.02.2016 - 21 K 366.15 (https://dejure.org/2016,3135)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.02.2016 - 21 K 366.15 (https://dejure.org/2016,3135)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 21 K 366.15 (https://dejure.org/2016,3135)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - 1 B 4.12

    Rettungsdienst; Leistungsklage; Rückzahlung von Gebühren; Rettungseinsätze der

    Auszug aus VG Berlin, 23.02.2016 - 21 K 366.15
    Zu dem "Marktwert" von Einsätzen mit RTW und NAW/NEF der Hilfsorganisationen und Bundeswehr im Sinne der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg (Urteile vom 20. März 2015 - OVG 1 B 3.12 und OVG 1 B 4.12 - juris).

    Gegen die Ende Juli 2015 zugestellten, teilstattgebenden Urteile des OVG Berlin-Brandenburg vom 20. März 2015 (OVG 1 B 3.12 und OVG 1 B 4.12) wurden Nichtzulassungsbeschwerden nicht erhoben.

    Dass die Voraussetzungen eines solchen Anspruches dem Grunde nach erfüllt sind, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Berufungsgerichts der Kammer (Urteile des OVG Berlin-Brandenburg vom 20. März 2015 - OVG 1 B 3.12 und OVG 1 B 4.12 -), auf die Bezug genommen wird, und wird von dem erstattungspflichtigen Beklagten auch nicht in Zweifel gezogen.

    Wie bereits das Berufungsgericht mit dem genannten Urteil vom 20. März 2015 in der Sache OVG 1 B 4.12 ausgeführt hat (a.a.O., Rdnr. 45) und in der mündlichen Verhandlung erneut erörtert wurde, haben die Beteiligten eine sogenannte "Musterverfahrensabsprache" nach Maßgabe des Schreibens des Senators für Inneres des Landes Berlin vom 4. Dezember 2003 getroffen.

    Die Abzugsbeträge betreffend Einsätze der Bundeswehr mit dem NAW sind bereits vom Berufungsgericht "ausgeurteilt", soweit es um Einsätze bis zum 31. Dezember 2007 geht (220,74 ? pro Abrechnungsfall nach dem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 20. März 2015 - OVG 1 B 4.12 -).

    Nach den vom Berufungsgericht aufgezeigten rechtlichen Maßstäben (vgl. das o.g. Urteil vom 20. März 2015 - 1 B 4.12 - Juris Rdnr. 65) kommt es entscheidend darauf an, ob die Krankenkasse Leistungserbringer benennen kann, mit denen sie Vergütungsvereinbarungen zu niedrigeren Sätzen abgeschlossen hatte, und nicht darauf, ob sie neben niedrigeren Sätzen auch noch weitere Vergütungsvereinbarungen zu höheren Sätzen abgeschlossen hat.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - 1 B 3.12

    Rückzahlung von Gebühren, die die AOK Berlin an die Berliner Feuerwehr für

    Auszug aus VG Berlin, 23.02.2016 - 21 K 366.15
    Zu dem "Marktwert" von Einsätzen mit RTW und NAW/NEF der Hilfsorganisationen und Bundeswehr im Sinne der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg (Urteile vom 20. März 2015 - OVG 1 B 3.12 und OVG 1 B 4.12 - juris).

    Gegen die Ende Juli 2015 zugestellten, teilstattgebenden Urteile des OVG Berlin-Brandenburg vom 20. März 2015 (OVG 1 B 3.12 und OVG 1 B 4.12) wurden Nichtzulassungsbeschwerden nicht erhoben.

    Dass die Voraussetzungen eines solchen Anspruches dem Grunde nach erfüllt sind, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Berufungsgerichts der Kammer (Urteile des OVG Berlin-Brandenburg vom 20. März 2015 - OVG 1 B 3.12 und OVG 1 B 4.12 -), auf die Bezug genommen wird, und wird von dem erstattungspflichtigen Beklagten auch nicht in Zweifel gezogen.

    Für Einsätze der Bundeswehr mit RTWs ist für die Zeit bis Ende 2008 auf der Grundlage der Rechtsprechung des Berufungsgerichts mit Urteil vom 20. März 2015 - OVG 1 B 3.12 - der Betrag für Einsätze der Hilfsorganisationen, also 156, 07 ? zu Grunde zu legen, weil bis Ende 2008 kein anderer Marktwert ersichtlich ist.

  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 25.07

    Abrechnungsfehler im öffentlich-rechtlichen Abrechnungsverhältnis;

    Auszug aus VG Berlin, 23.02.2016 - 21 K 366.15
    Die von der Klägerin geltend gemachte vierjährige Verjährungsfrist für sozialrechtliche Erstattungsansprüche kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls nicht in Betracht (eindeutig ablehnend BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 25.07 - Juris Rdnr. 28).

    Dies hat der 5. Senat mit dem bereits genannten Urteil vom 15. Mai 2008 (a.a.O., Rdnr. 27) genauso gesehen.

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11

    Revisionsbegründungsfrist; Verspätung; Säumnis; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung

    Auszug aus VG Berlin, 23.02.2016 - 21 K 366.15
    Der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ist in zwei Entscheidungen (Urteile vom 11. Dezember 2008 - 3 C 37.07 - und vom 22. März 2012 - 3 C 21.11 - jeweils Juris) von einer 30jährigen Verjährungsfrist analog § 197 BGB n.F. ausgegangen.

    Die Begründung ist allerdings auf Besonderheiten des Vermögenszuordnungsrechts zugeschnitten; außerdem ging es um Herausgabeansprüche (also eine Eingriffskondiktion), für die der 3. Senat der zivilgerichtlichen Rechtsprechung entnommen hatte, es herrsche selbst im Zivilrecht nach wie vor keine vollständige Einigkeit darüber, ob der Gesetzgeber auch Surrogate für dingliche Herausgabeansprüche wie den Anspruch aus § 816 Abs. 1 BGB der neuen kurzen Regelverjährung unterwerfen wolle oder es bei der bisherigen 30jährigen Verjährungsfrist, nunmehr nach § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB verbleibe, was dafür spreche, es bis zu einem klärenden Wort des Gesetzgebers bei der "überkommenen Verjährungsfrist für öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche" und insbesondere für solche aus dem Vermögenszuordnungsrecht zu belassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012, a.a.O., Rdnr. 38).

  • VG Berlin, 28.02.2012 - 21 K 571.10

    Fehlerhafte Abrechnung von Notfalleinsätzen der Berliner Feuerwehr bei der

    Auszug aus VG Berlin, 23.02.2016 - 21 K 366.15
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die die Klägerin betreffenden Streitakten des Gerichts im vorliegenden Verfahren sowie in den Parallelverfahren (VG 21 K 367.15, 368.15, 369.15, 370.15, 379.15, 472.15 und 473.15 sowie die "Musterverfahren" VG 21 K 571.10 und 572.10/OVG 1 B 3 und 4.12) Bezug genommen, die vorgelegen haben und Gegenstand der Verhandlung gewesen sind.

    Schließlich spricht auch der Umstand, dass die Klägerin mit den Klagen zu VG 21 K 366.15, 367.15, 368.15, 369.15, 370.15, 379.15, 472.15 und 473.15 sowie den bereits rechtskräftig abgeschlossenen Klageverfahren zu VG 21 K 571.10 und 572.10/OVG 1 B 3 und 4.12 nicht lediglich exemplarisch einzelne Fälle herausgegriffen, sondern sämtliche Fälle eines Jahres (bzw. der WM 2006) als Rückzahlungsfälle eingeklagt hat, nicht gegen eine Hemmungsabrede bzw. Verjährungsverzichtsabrede.

  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 32/08

    Haftung des Geschäftsführers wegen Veranlassung einer die Masse schmälernden

    Auszug aus VG Berlin, 23.02.2016 - 21 K 366.15
    Gleichfalls bedarf keiner Entscheidung mehr, ob ein Fall vorliegt, in dem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB unanwendbar ist (vgl. zu dieser Frage BGH, Urteile vom 26. März 2015 - VII ZR 347/12 - Juris Rdnr. 13 ff. m.w.N., vom 18. Oktober 2010 - XII ZR 85/98 - Juris Rdnr. 13 ff., vom 16. März 2009 - II ZR 32/08 - Juris Rdnr. 28 ff., vom 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97 - Juris Rdnr. 18 ff. und vom 21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82 - Juris Rdnr. 20 ff.) und ob oder inwieweit an dieser Rechtsprechung angesichts der Neuregelung des Verjährungsrechts im Schuldrechtsmodernisierungsgesetz uneingeschränkt festzuhalten ist, was der 7. Senat des BGH mit dem bereits genannten Urteil vom 26. März 2015 (a.a.O., Rdnr. 13) ausdrücklich offen gelassen hat.
  • BGH, 26.03.2015 - VII ZR 347/12

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Baumängeln: Fortdauer einer Hemmung

    Auszug aus VG Berlin, 23.02.2016 - 21 K 366.15
    Gleichfalls bedarf keiner Entscheidung mehr, ob ein Fall vorliegt, in dem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB unanwendbar ist (vgl. zu dieser Frage BGH, Urteile vom 26. März 2015 - VII ZR 347/12 - Juris Rdnr. 13 ff. m.w.N., vom 18. Oktober 2010 - XII ZR 85/98 - Juris Rdnr. 13 ff., vom 16. März 2009 - II ZR 32/08 - Juris Rdnr. 28 ff., vom 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97 - Juris Rdnr. 18 ff. und vom 21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82 - Juris Rdnr. 20 ff.) und ob oder inwieweit an dieser Rechtsprechung angesichts der Neuregelung des Verjährungsrechts im Schuldrechtsmodernisierungsgesetz uneingeschränkt festzuhalten ist, was der 7. Senat des BGH mit dem bereits genannten Urteil vom 26. März 2015 (a.a.O., Rdnr. 13) ausdrücklich offen gelassen hat.
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

    Auszug aus VG Berlin, 23.02.2016 - 21 K 366.15
    Der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ist in zwei Entscheidungen (Urteile vom 11. Dezember 2008 - 3 C 37.07 - und vom 22. März 2012 - 3 C 21.11 - jeweils Juris) von einer 30jährigen Verjährungsfrist analog § 197 BGB n.F. ausgegangen.
  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

    Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus VG Berlin, 23.02.2016 - 21 K 366.15
    Gleichfalls bedarf keiner Entscheidung mehr, ob ein Fall vorliegt, in dem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB unanwendbar ist (vgl. zu dieser Frage BGH, Urteile vom 26. März 2015 - VII ZR 347/12 - Juris Rdnr. 13 ff. m.w.N., vom 18. Oktober 2010 - XII ZR 85/98 - Juris Rdnr. 13 ff., vom 16. März 2009 - II ZR 32/08 - Juris Rdnr. 28 ff., vom 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97 - Juris Rdnr. 18 ff. und vom 21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82 - Juris Rdnr. 20 ff.) und ob oder inwieweit an dieser Rechtsprechung angesichts der Neuregelung des Verjährungsrechts im Schuldrechtsmodernisierungsgesetz uneingeschränkt festzuhalten ist, was der 7. Senat des BGH mit dem bereits genannten Urteil vom 26. März 2015 (a.a.O., Rdnr. 13) ausdrücklich offen gelassen hat.
  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 85/98

    Weiterbetreiben des Rechtsstreits

    Auszug aus VG Berlin, 23.02.2016 - 21 K 366.15
    Gleichfalls bedarf keiner Entscheidung mehr, ob ein Fall vorliegt, in dem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB unanwendbar ist (vgl. zu dieser Frage BGH, Urteile vom 26. März 2015 - VII ZR 347/12 - Juris Rdnr. 13 ff. m.w.N., vom 18. Oktober 2010 - XII ZR 85/98 - Juris Rdnr. 13 ff., vom 16. März 2009 - II ZR 32/08 - Juris Rdnr. 28 ff., vom 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97 - Juris Rdnr. 18 ff. und vom 21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82 - Juris Rdnr. 20 ff.) und ob oder inwieweit an dieser Rechtsprechung angesichts der Neuregelung des Verjährungsrechts im Schuldrechtsmodernisierungsgesetz uneingeschränkt festzuhalten ist, was der 7. Senat des BGH mit dem bereits genannten Urteil vom 26. März 2015 (a.a.O., Rdnr. 13) ausdrücklich offen gelassen hat.
  • BVerwG, 05.09.2013 - 10 C 1.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Anfechtungsklage; Angaben zum Reiseweg; Anlass für

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 10.05

    Schadensersatzanspruch des Dienstherrn wegen Dienstpflichtverletzung des Beamten,

  • BGH, 21.02.1983 - VIII ZR 4/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Anforderungen an die Führung

  • BVerwG, 18.09.2002 - 1 B 103.02

    Fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für Betreibensaufforderung; Fehlen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 10 B 2.10

    Betreibensaufforderung; Rücknahmefiktion; Anlass für Zweifel am

  • BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für

  • BVerwG, 07.07.2005 - 10 BN 1.05

    Voraussetzungen für eine fiktive Antragsrücknahme aus verfassungsrechtlichen

  • BVerwG, 28.10.2013 - 5 B 65.13

    Rückforderung von Leistungen bei Gewährung eines wohnungsbaurechtlichen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 M 46.12

    PKH-Beschwerde; rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 504/07

    Fehlende Gesamtbetragsangabe im Darlehensvertrag

  • BVerwG, 16.05.2013 - 9 B 6.13

    LKW-Maut; Mautsatz; Differenzierung; Sachgerechtigkeit; Achszahl; Wegekosten;

  • VGH Bayern, 10.03.2010 - 14 BV 08.2444
  • VG Magdeburg, 01.11.2005 - 4 A 543/03
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